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Investitionskostenförderung Tages- und Kurzzeitpflege

Beschreibung

Zugelassenen Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen können beim Kreis Gütersloh als örtlichem Träger der Sozialhilfe einen Aufwendungszuschuss nach § 13 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen beantragen.

Näheres über die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung, das Antragsverfahren und die entsprechenden Formulare finden Sie unter Downloads/Links dieser Seite.

Pflegeportal Kreis Gütersloh www.pflege-gt.de.

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