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Artenschutz: Erteilung von artenschutzrechtlichen Genehmigungen

Beschreibung

Eine Vielzahl von Tieren ist im Laufe der Jahre durch unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen unter besonderen oder strengen Schutz gestellt worden. Dazu zählen zum Beispiel Papageien, europäische Vogelarten (auch Waldvögel), einige Taubenarten, Schildkröten, Krokodile, Chamäleons, Schlangen, Frösche, heimische Säugetiere und vieles mehr.

Wer ein artengeschütztes Tier hält, muss die Haltung dieses Tieres beim Kreis Gütersloh melden.

Einen Meldevordruck finden Sie unter Links/Downloads.

Ansonsten muss die Meldung folgende Angaben enthalten:

  • Art
  • Anzahl
  • Alter
  • Geschlecht
  • Kennzeichen
  • Herkunft (ein Nachweis ist beizufügen)
  • Standort
  • Verwendungszweck

Außerdem ist nach der Erstmeldung jede Veränderung (Zu- und Abgänge) wie Tod, Nachzucht, Umzug, Verkauf etc. zu melden.

Für Gewerbetreibende besteht statt der Meldepflicht eine Buchführungspflicht, aus der die Zu- und Abgänge von geschützten Tieren und Pflanzen ersichtlich sind. Nachweisbücher sind z.B. bei den Verbänden BNA und ZZF zu beziehen.

Halter von Schildkröten haben bei der Kennzeichnung eine Fotodokumentation zu führen.

Welche Tiere sind artengeschützt?

Derzeit gibt es ca. 56.000 geschützte Tierarten. Eine genaue Auflistung aller geschützten Arten ist beim Bundesamt für Naturschutz zu finden.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Name

Zuständigkeit

     
Frau Eckervogt Buchstaben A - L      
Frau Siefert Buchstaben M - Z      
  1. Meldevordruck
  2. Herkunftsnachweis (Zuchtbescheinigung, Cites, EU-Bescheinigung oder Einfuhrgenehmigung)

Onlinedienstleistungen

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen