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Natur- und Landschaftsschutz

Um Natur und Landschaft für uns alle zu schützen und zu sichern, werden auf der Grundlage des Bundesnaturschutz- und des Landschaftsgesetzes NRW Schutzgebiete und -objekte festgesetzt, deren Schädigung verboten ist.

Im Wesentlichen sind dies die vier Kategorien

  1. Naturschutzgebiete
  2. Landschaftsschutzgebiete
  3. Naturdenkmale und
  4. Geschützte Landschaftsbestandteile

Naturschutzgebiete

Sie stellen im Kreis Gütersloh die strengste Schutzkategorie dar. Sie sind der Erholungsraum für die Natur und erst in zweiter Linie für den Menschen.

Im Kreis Gütersloh gibt es:

  • 42 Naturschutzgebiete
  • mit insgesamt 4.316 ha Fläche
  • davon sind gut 2.000 ha Feuchtwiesenschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete

Seit dem 23. März 1975 sind große Teile des Kreises Gütersloh als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

In der Landschaftsschutzverordnung wird der allgemeine Schutz der freien Landschaft geregelt. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, Gebäude im Landschaftsschutzgebiet zu errichten, Boden aufzufüllen oder neue Gewässer anzulegen. Ausnahmen können nur auf Antrag und im Einzelfall zugelassen werden.

Naturdenkmale

Unter einem Naturdenkmal versteht man ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement, eine sogenannte "Einzelschöpfung der Natur". Es gibt sowohl Einzelobjekte (zum Beispiel große Bäume) als auch flächige Naturdenkmale bis 5 ha Größe (zum Beispiel kleine Steinbrüche).

Im Kreisgebiet gibt es 98 Naturdenkmale. Hauptsächlich sind dies einzeln stehende, besonders eindrucksvoll gewachsene Bäume, oft alte Hofeichen. Vereinzelt findet man auch Findlinge, die aufzeigen, wie weit das Eis aus Skandinavien während der Eiszeit in den Kreis Gütersloh vorgedrungen ist, oder kleine ehemalige Steinbrüche, die eine besondere geologische Bedeutung haben.

Geschützte Landschaftsbestandteile

Diese Schutzkategorie ist nur im Landschaftsplan Sennelandschaft ausgewiesen.

Helfen Sie mit, Natur und Landschaft unseres Kreises Gütersloh zu schützen - es ist auch Ihre Umwelt!

Weitere Informationen zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Kreis Gütersloh finden Sie hier.


Zuständige Mitarbeiter/innen

Name Zuständigkeit      
Hans-Martin Bröskamp   Naturdenkmale und Naturschutzgebiet Rietberger Emsniederung      
Thomas Bierbaum   Naturschutzgebiete      
Ulrike Rediker-Authmann   Naturschutzgebiete      
Eberhard Beckemeyer   Schutzgebiete im Landschaftsplan Sennelandschaft und tlw. in Halle-Steinhagen      
Hans-Georg Westermann   –      

Weitere Dienstleistungen zum Thema

Kontakt

Sachgebiet 4.5.2: Naturschutz
Wasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt45@kreis-guetersloh.de

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Natur- und Landschaftsschutz

Um Natur und Landschaft für uns alle zu schützen und zu sichern, werden auf der Grundlage des Bundesnaturschutz- und des Landschaftsgesetzes NRW Schutzgebiete und -objekte festgesetzt, deren Schädigung verboten ist.

Im Wesentlichen sind dies die vier Kategorien

  1. Naturschutzgebiete
  2. Landschaftsschutzgebiete
  3. Naturdenkmale und
  4. Geschützte Landschaftsbestandteile

Naturschutzgebiete

Sie stellen im Kreis Gütersloh die strengste Schutzkategorie dar. Sie sind der Erholungsraum für die Natur und erst in zweiter Linie für den Menschen.

Im Kreis Gütersloh gibt es:

  • 42 Naturschutzgebiete
  • mit insgesamt 4.316 ha Fläche
  • davon sind gut 2.000 ha Feuchtwiesenschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete

Seit dem 23. März 1975 sind große Teile des Kreises Gütersloh als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

In der Landschaftsschutzverordnung wird der allgemeine Schutz der freien Landschaft geregelt. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, Gebäude im Landschaftsschutzgebiet zu errichten, Boden aufzufüllen oder neue Gewässer anzulegen. Ausnahmen können nur auf Antrag und im Einzelfall zugelassen werden.

Naturdenkmale

Unter einem Naturdenkmal versteht man ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement, eine sogenannte "Einzelschöpfung der Natur". Es gibt sowohl Einzelobjekte (zum Beispiel große Bäume) als auch flächige Naturdenkmale bis 5 ha Größe (zum Beispiel kleine Steinbrüche).

Im Kreisgebiet gibt es 98 Naturdenkmale. Hauptsächlich sind dies einzeln stehende, besonders eindrucksvoll gewachsene Bäume, oft alte Hofeichen. Vereinzelt findet man auch Findlinge, die aufzeigen, wie weit das Eis aus Skandinavien während der Eiszeit in den Kreis Gütersloh vorgedrungen ist, oder kleine ehemalige Steinbrüche, die eine besondere geologische Bedeutung haben.

Geschützte Landschaftsbestandteile

Diese Schutzkategorie ist nur im Landschaftsplan Sennelandschaft ausgewiesen.

Helfen Sie mit, Natur und Landschaft unseres Kreises Gütersloh zu schützen - es ist auch Ihre Umwelt!

Weitere Informationen zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Kreis Gütersloh finden Sie hier.


Zuständige Mitarbeiter/innen

Name Zuständigkeit      
Hans-Martin Bröskamp   Naturdenkmale und Naturschutzgebiet Rietberger Emsniederung      
Thomas Bierbaum   Naturschutzgebiete      
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Eberhard Beckemeyer   Schutzgebiete im Landschaftsplan Sennelandschaft und tlw. in Halle-Steinhagen      
Hans-Georg Westermann   –      


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Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmal, Geschützte Landschaftsbestandteile, Schutzgebiete https://service.kreis-guetersloh.de:443/detailansicht/-/egov-bis-detail/dienstleistung/556/show
Sachgebiet 4.5.2: Naturschutz
Wasserstraße 14 33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon +49 5241 85-2703
Fax +49 5241 85-2760

Frau

Brandstetter

Sachgebietsleitung

314

+49 5241 85-2715
n.brandstetter@kreis-guetersloh.de

Herr

Beckemeyer

Sachbearbeitung

310

+49 5241 85-2716
e.beckemeyer@kreis-guetersloh.de

Herr

Bierbaum

Sachbearbeitung

313

+49 5241 85-2712
t.bierbaum@kreis-guetersloh.de

Frau

Rediker-Authmann

Sachbearbeitung

316

+49 5241 85-2723
u.rediker-authmann@kreis-guetersloh.de

Herr

Bröskamp

Sachbearbeitung

313

+49 5241 85-2713
h.broeskamp@kreis-guetersloh.de