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Elternzeit für Lehrkräfte

Beschreibung

Anträge auf Elternzeit für Lehrkräfte an Grundschulen werden über die jeweilige Schule an das Schulamt gerichtet und von hier genehmigt.

Erstanträge sind 7 Wochen vor Beginn (in der Regel 1 Woche nach Geburt des Kindes) einzureichen.

  1. Antrag auf Elternzeit (siehe Dokumente)
  2. Bei Erstantrag: Eine Geburtsurkunde des Kindes

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