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Feststellung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen des Sozialhilferechts: Amtsärztliche Gutachten

Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Gutachten zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit. Neben voller Erwerbsfähigkeit kann eine Erwerbsunfähigkeit auf Zeit oder auf Dauer sowie eine teilweise Erwerbsunfähigkeit festgestellt werden.

FAQ

1. Wer wird begutachtet?

Personen, die Leistungen nach SGB II und SGB XII erhalten und im Einzugsbereich des Jobcenters für den Kreis Gütersloh liegen.

2. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Stellungnahme begutachtet?

  • Beurteilt wird das Leistungsvermögen (voll erwerbsfähig/ teilweise erwerbsfähig / erwerbsunfähig)
  • Ggf. werden vorhandene Leistungseinschränkungen formuliert (beispielsweise kein schweres Heben, kein ständiges Stehen o.ä.)

Unterlagen

  1. Personalausweis
  2. Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte, Ergebnisse früherer Untersuchungen durch andere Behörden, z. B. Versorgungsamt, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MdK), Rentenversicherer, ggf. Entlassungsberichte von Reha-Kliniken

Gebühren

Die Gebühren werden vom Auftraggeber übernommen.

Rechtsgrundlagen

Sozialhilfegesetz

Kontakt

Sachgebiet 6.2.1: Amtsärztlicher Dienst
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-guetersloh.de

Ansprechpartner

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Feststellung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen des Sozialhilferechts: Amtsärztliche Gutachten

Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Gutachten zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit. Neben voller Erwerbsfähigkeit kann eine Erwerbsunfähigkeit auf Zeit oder auf Dauer sowie eine teilweise Erwerbsunfähigkeit festgestellt werden.

FAQ

1. Wer wird begutachtet?

Personen, die Leistungen nach SGB II und SGB XII erhalten und im Einzugsbereich des Jobcenters für den Kreis Gütersloh liegen.

2. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Stellungnahme begutachtet?

  • Beurteilt wird das Leistungsvermögen (voll erwerbsfähig/ teilweise erwerbsfähig / erwerbsunfähig)
  • Ggf. werden vorhandene Leistungseinschränkungen formuliert (beispielsweise kein schweres Heben, kein ständiges Stehen o.ä.)
  1. Personalausweis
  2. Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte, Ergebnisse früherer Untersuchungen durch andere Behörden, z. B. Versorgungsamt, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MdK), Rentenversicherer, ggf. Entlassungsberichte von Reha-Kliniken

Die Gebühren werden vom Auftraggeber übernommen.

Rechtsgrundlagen

Sozialhilfegesetz

Arbeitsfähigkeitsuntersuchung für das Jobcenter GT- aktiv, SGB II- Untersuchung, Untersuchung nach Hartz- IV, Untersuchung nach Grundsicherung, Untersuchung nach SGB XII https://service.kreis-guetersloh.de:443/detailansicht/-/egov-bis-detail/dienstleistung/931/show
Sachgebiet 6.2.1: Amtsärztlicher Dienst
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh
Telefon +49 5241 85-1650
Fax +49 5241 85-1717

Frau

Cordes

Sachbearbeitung

1412

+49 5241 85-1650
s.cordes@kreis-guetersloh.de