Dienstfähigkeitsuntersuchung
Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Gutachten zur Überprüfung der Dienstfähigkeit von Beamten/ innen. Neben vorzeitiger Zurruhesetzung können auch Fragen zu Wiedereingliederungsmaßnahmen oder Teildienstfähigkeit beurteilt werden.
FAQ
1. Wer wird begutachtet?
Der amtsärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit (Gesundheitsamt) ist für alle Beamten zuständig, die ihren ersten Wohnsitz im Kreis Gütersloh haben oder deren Dienststelle sich im Kreis Gütersloh befindet (Wohnort- bzw. Dienstortprinzip). Der Auftrag wird vom Dienstherrn auf Veranlassung der Dienststelle bzw. des Beamten erteilt.
2. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung begutachtet?
- Dienst- bzw. Teildienstfähigkeit von Beamten
- Notwendigkeit von Wiedereingliederungsmaßnahmen
- Empfehlungen zur Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
Unterlagen
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegen sollte) eventuell mit beigefügtem ärztlichen Attest des behandelnden Arztes
- Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte
Gebühren
Die Gebühren werden vom Auftraggeber übernommen.
Kontakt
Sachgebiet 6.2.1: Amtsärztlicher DienstHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-guetersloh.de
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