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KOMM-AN NRW
Beschreibung
Das Förderprogramm KOMM-AN NRW wurde vom Land Nordrhein-Westfalen eingeführt, um Kommunen jährlich bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich der Zuwanderung und Flucht zu unterstützen. Das Kommunale Integrationszentrum koordiniert das Förderprogramm im Kreis Gütersloh.
Interessierte kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie andere in der Flüchtlingshilfe und in der Arbeit mit (Neu-)Zugewanderten tätige Institutionen und Vereine können beim Kommunalen Integrationszentrum entsprechende Anträge auf die Förderung im Programmteil II "Bedarfsorientierte Maßnahmen" stellen. Beispielsweise können vor Ort Pauschalen für die Renovierung und Ausstattung von Räumen als Ankommenstreffpunkte, anfallende Betriebskosten oder Mittel zur Durchführung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und der Begleitung beantragt werden.
Näheres zu KOMM-AN NRW im Kreis Gütersloh
Relevante Informationen wie bspw. die aktuelle Förderkonzeption des Programms KOMM-AN NRW oder die FAQs sind auf den Seiten des Kompetenzzentrums für Integration zu finden
Aktuelle Unterlagen zum Ablauf des Programmteils II KOMM-AN NRW sind auf den Seiten des Kompetenzzentrums für Integration zu finden
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 3.2: Kommunales Integrationszentrum (KI)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
85 1541 - Fax:
85 31541 - E-Mail:
kommunales-integrationszentrum@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-1557
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E-Mail: m.reich@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-1558
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E-Mail: g.gabelunke@kreis-guetersloh.de
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