Führerschein: Wiedererteilung nach Entzug
Die Fahrerlaubnis (und damit auch der Führerschein als Dokument) kann durch ein Gericht oder eine Führerscheinstelle entzogen werden. Außerdem ist ein freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis möglich.
Eine neue Fahrerlaubnis kann schriftlich formlos oder mit beigefügtem Antrag bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden, wenn sich der Hauptwohnsitz des Antragstellers im Kreis Gütersloh befindet.
Der neue Führerschein bzw. eine vorläufige Fahrerlaubnis kann persönlich oder von einer beauftragten Person mit Vollmacht bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh abgeholt werden.
Unterlagen
Antrag auf Wiedererteilung der Klassen B, BE, L, AM, A1, A2, A, T
- Antrag mit Angabe der EU-Fahrerlaubnisklassen
- 1 aktuelles Lichtbild (entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Führungszeugnis - beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen, Belegart "O"
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung „Erste Hilfe“ – Kurs über 9 Stunden.
Antrag auf Wiedererteilung der Klassen C1, C1E, C, CE
- Antrag mit Angabe der EU-Fahrerlaubnisklassen
- 1 aktuelles Lichtbild (entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
- aktuelles ärztliches Zeugnis über den körperlichen Gesundheitszustand
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten über die Sehkraft (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- aktuelles Führungszeugnis - beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen, Belegart "O"
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung „Erste Hilfe“ (Kurs über mindestens 9 Stunden)
- Bei gewerblicher Nutzung der Klassen C1 / C1E / C / CE ggf. die Bescheinigung über die erfolgreiche Weiterbildung nach dem Berufsfahrerqualifikationsgesetz
Bei Abholung:
- Personalausweis
- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wie z. B Taxi und/oder Mietwagen, Krankenkraftwagen
- Antrag mit Angabe der EU-Fahrerlaubnisklassen
- 1 aktuelles Lichtbild (entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
- aktuelles ärztliches Zeugnis über den körperlichen Gesundheitszustand
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten über die Sehkraft (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- aktuelles Führungszeugnis - beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen, Belegart "O"
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung „Erste Hilfe“ (Kurs über mindestens 9 Stunden)
- Bei gewerblicher Nutzung der Klassen D1 / D1E / D / DE ggf. die Bescheinigung über die erfolgreiche Weiterbildung nach dem Berufsfahrerqualifikationsgesetz
- aktuelles arbeits- oder betriebsmedizinisches Gutachten gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung
- aktueller Reaktionstest (Arzt für Betriebsmedizin)
Gebühren
150 € bis 256 €
Ggf. zusätzlich Kosten für Berufskraftfahrerweiterbildung (Schlüsselzahl 95)
Zahlungsart
per Rechnung
Rechtsgrundlagen
§ 20 Fahrerlaubnisverordnung
Weiterführende Informationen
Informationen zum Fahrerlaubnisrecht
Informationen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
Kontakt
Sachgebiet 2.2.3: FahrerlaubnisseHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
Ansprechpartner
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