Investitionskostenförderung Tages- und Kurzzeitpflege
Zugelassenen Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen können beim Kreis Gütersloh als örtlichem Träger der Sozialhilfe einen Aufwendungszuschuss nach § 13 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen beantragen.
Näheres über die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung, das Antragsverfahren und die entsprechenden Formulare finden Sie unter Downloads/Links dieser Seite.
Weiterführende Informationen
PfIO: Pflege-Informationssystem-Online des Kreises Gütersloh
Kontakt
Sachgebiet 3.3.2: PflegeWasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de
Ansprechpartner
Pflege ambulant/Tagespflege: Zuständig für laufende Leistungen mit Anfangsbuchstaben A – Z
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