Auflassungsschriften
Die Auflassungsschriften sind das Ergebnis der Übernahme von Vermessungsschriften zum Liegenschaftskataster. Der Notar benötigt die Auflassungsschriften zur Beurkundung der Auflassungserklärung bei der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Die Auflassungsschriften können bei der Abteilung Geoinformation, Kataster und Vermessung bezogen werden.
Unterlagen
Vermessungsschriften (Ergebnis der Vermessung) einer zugelassenen Vermessungsstelle (z.B. Vermessungsbüro)
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.
Rechtsgrundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz
Kontakt
Sachgebiet 4.1.5: Fortführung des LiegenschaftskatastersHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: abt41@kreis-guetersloh.de
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