BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Für bestimmte industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen ist bei Neuerrichtung oder wesentlicher Änderung eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Diese Genehmigung schließt die Baugenehmigung und andere anlagenbezogene Erlaubnisse ein.

Änderungen solcher Anlagen, die nur geringe Umweltauswirkungen haben, sind nach § 15 BImSchG bei der Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.

Der Kreis Gütersloh als untere Immissionsschutzbehörde führt die Genehmigungsverfahren für eine große Zahl von Anlagen durch, z.B.:

  • Feuerungsanlagen unter 50 MW
  • Verbrennungsmotoranlagen
  • Windkraftanlagen
  • Anlagen zur Behandlung von Oberflächen mit organischen Stoffen, Lackier- und Druckanlagen
  • Anlagen zum Halten von Tieren
  • Schlachtanlagen
  • Anlagen zur Lebensmittelherstellung
  • Kompostwerke
  • Biogasanlagen
  • Schießstände

Die Genehmigung für Störfallanlagen und besonders umweltrelevante Anlagen wie Müllverbrennungsanlagen, Chemieanlagen, Kraftwerke oder Spanplattenwerke, erteilt die Bezirksregierung Detmold.

Vor Antragstellung wird empfohlen, sich bei den Ansprechpartnern des Kreises Gütersloh über das Verfahren, die nötigen Antragsunterlagen und über die zuständige Behörde zu informieren.

In Abhängigkeit von der beantragten Nutzung können folgende Gutachten erforderlich sein:

  • Geruchsgutachten
  • Lärmgutachten (Schallgutachten)
  • Lichtimmissionsgutachten
  • Schattenwurfgutachten (für Windkraftanlagen)

Unterlagen

Formulare und Antragsunterlagen gemäß 9. BImSchV

Weitere Dienstleistungen zum Thema

Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Für bestimmte industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen ist bei Neuerrichtung oder wesentlicher Änderung eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Diese Genehmigung schließt die Baugenehmigung und andere anlagenbezogene Erlaubnisse ein.

Änderungen solcher Anlagen, die nur geringe Umweltauswirkungen haben, sind nach § 15 BImSchG bei der Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.

Der Kreis Gütersloh als untere Immissionsschutzbehörde führt die Genehmigungsverfahren für eine große Zahl von Anlagen durch, z.B.:

  • Feuerungsanlagen unter 50 MW
  • Verbrennungsmotoranlagen
  • Windkraftanlagen
  • Anlagen zur Behandlung von Oberflächen mit organischen Stoffen, Lackier- und Druckanlagen
  • Anlagen zum Halten von Tieren
  • Schlachtanlagen
  • Anlagen zur Lebensmittelherstellung
  • Kompostwerke
  • Biogasanlagen
  • Schießstände

Die Genehmigung für Störfallanlagen und besonders umweltrelevante Anlagen wie Müllverbrennungsanlagen, Chemieanlagen, Kraftwerke oder Spanplattenwerke, erteilt die Bezirksregierung Detmold.

Vor Antragstellung wird empfohlen, sich bei den Ansprechpartnern des Kreises Gütersloh über das Verfahren, die nötigen Antragsunterlagen und über die zuständige Behörde zu informieren.

In Abhängigkeit von der beantragten Nutzung können folgende Gutachten erforderlich sein:

  • Geruchsgutachten
  • Lärmgutachten (Schallgutachten)
  • Lichtimmissionsgutachten
  • Schattenwurfgutachten (für Windkraftanlagen)

Formulare und Antragsunterlagen gemäß 9. BImSchV

Formulare zum Antragsverfahren/Anzeigeverfahren nach BImSchG (Zur Seite der Bezirksregierung Detmold)

Bauangelegenheiten Immissionsschutz, Geruchsgutachten, Lärmgutachten, Lichtimmissionsgutachten, Schattenwurfgutachten, Schallgutachten https://service.kreis-guetersloh.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1126/show
Sachgebiet 4.2.3: Immissionsschutz
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Frau

Gruetzmacher

Sachgebietsleitung

1529 (1. OG)

+49 5241 85-1958
g.gruetzmacher@kreis-guetersloh.de

Frau

Harbig

Sachbearbeitung

0527

+49 5241 85-1959
j.harbig@kreis-guetersloh.de