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Bauvoranfrage

Möchten Sie vor Einreichen des Bauantrages rechtsverbindlich und zu geringen Kosten geklärt haben, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, so können Sie eine Bauvoranfrage stellen. Eine Bauvoranfrage empfiehlt sich vor allem dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.

Die Genehmigung einer Bauvoranfrage gilt, unabhängig von einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage, 2 Jahre. Die erteilte Bebauungsgenehmigung dient als rechtliche Absicherung im späteren Baugenehmigungsverfahren – die Ablehnung erspart größere Kosten.

Bauen Online

Mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel Ihren Bauantrag online zu stellen und die Baugenehmigung online zu erhalten.

Voraussetzungen, mit der internetbasierten Bauplattform zu arbeiten, sind ein Internetanschluss und eine Signaturkarte (inkl. Kartenleser und Software).

Bauen Online

Unterlagen

  1. Formular Bauvoranfrage
  2. aktuelle Flurkarte (im Maßstab 1: 500, nicht älter als 6 Monate)
  3. ev. Deutsche Grundkarte (im Maßstab 1:5000),
  4. Lageplan (im Maßstab 1: 500),
  5. Bauzeichnungen (je nach Fragestellung),
  6. Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
  7. Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung

Ansprechpartner

Herr Albers:

Bauantrag - einfaches Verfahren: Zuständig für Langenberg, Versmold (Gemarkung Loxten, Peckeloh)

Herr Breimann:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Halle/ Westf. (ohne Künsebeck)

Frau Brockbals:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Harsewinkel (Gemarkung Marienfeld)

Herr Düpmann:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Borgholzhausen

Herr Gerber:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Herzebrock-Clarholz  

Herr Horstkotte:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Versmold, (Gemarkung Versmold, Hesselteich, Oesterweg, Bockhorst)

Frau Schürjohann:

Denkmalschutz im gesamten Kreisgebiet; Bauanträge in Halle-Künsebeck, bis zum 01.04.2022 auch zuständig für Werther

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Bauvoranfrage

Möchten Sie vor Einreichen des Bauantrages rechtsverbindlich und zu geringen Kosten geklärt haben, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, so können Sie eine Bauvoranfrage stellen. Eine Bauvoranfrage empfiehlt sich vor allem dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.

Die Genehmigung einer Bauvoranfrage gilt, unabhängig von einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage, 2 Jahre. Die erteilte Bebauungsgenehmigung dient als rechtliche Absicherung im späteren Baugenehmigungsverfahren – die Ablehnung erspart größere Kosten.

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Mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel Ihren Bauantrag online zu stellen und die Baugenehmigung online zu erhalten.

Voraussetzungen, mit der internetbasierten Bauplattform zu arbeiten, sind ein Internetanschluss und eine Signaturkarte (inkl. Kartenleser und Software).

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  1. Formular Bauvoranfrage
  2. aktuelle Flurkarte (im Maßstab 1: 500, nicht älter als 6 Monate)
  3. ev. Deutsche Grundkarte (im Maßstab 1:5000),
  4. Lageplan (im Maßstab 1: 500),
  5. Bauzeichnungen (je nach Fragestellung),
  6. Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
  7. Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung
Vorbescheid, Bebauungsgenehmigung https://service.kreis-guetersloh.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1145/show
Sachgebiet 4.2.2: Untere Bauaufsicht Team Süd
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Herr

Albers

Sachbearbeitung

0515

+49 5241 85-1931
r.albers@kreis-guetersloh.de

Frau

Apel

Sachgebietsleitung

0516

+49 5241 85-1913
s.apel@kreis-guetersloh.de

Herr

Breimann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1929
m.breimann@kreis-guetersloh.de

Frau

Brockbals

Sachbearbeitung

0517

+49 5241 85-1934
c.brockbals@kreis-guetersloh.de

Herr

Düpmann

Sachbearbeitung

0506

+49 5241 85-1915
j.duepmann@kreis-guetersloh.de

Herr

Gerber

Sachbearbeitung

0518

+49 5241 85-1935
a.gerber@kreis-guetersloh.de

Herr

Horstkotte

Sachbearbeitung

0518

+49 5241 85-1937
h.horstkotte@kreis-guetersloh.de

Frau

Schürjohann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1936
d.schuerjohann@kreis-guetersloh.de
Sachgebiet 4.2.1: Untere Bauaufsicht Team Nord/Obere Denkmalbehörde
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Herr

Albers

Sachbearbeitung

0515

+49 5241 85-1931
r.albers@kreis-guetersloh.de

Frau

Apel

Sachgebietsleitung

0516

+49 5241 85-1913
s.apel@kreis-guetersloh.de

Herr

Breimann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1929
m.breimann@kreis-guetersloh.de

Frau

Brockbals

Sachbearbeitung

0517

+49 5241 85-1934
c.brockbals@kreis-guetersloh.de

Herr

Düpmann

Sachbearbeitung

0506

+49 5241 85-1915
j.duepmann@kreis-guetersloh.de

Herr

Gerber

Sachbearbeitung

0518

+49 5241 85-1935
a.gerber@kreis-guetersloh.de

Herr

Horstkotte

Sachbearbeitung

0518

+49 5241 85-1937
h.horstkotte@kreis-guetersloh.de

Frau

Schürjohann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1936
d.schuerjohann@kreis-guetersloh.de
Abteilung 4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Herr

Albers

Sachbearbeitung

0515

+49 5241 85-1931
r.albers@kreis-guetersloh.de

Frau

Apel

Sachgebietsleitung

0516

+49 5241 85-1913
s.apel@kreis-guetersloh.de

Herr

Breimann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1929
m.breimann@kreis-guetersloh.de

Frau

Brockbals

Sachbearbeitung

0517

+49 5241 85-1934
c.brockbals@kreis-guetersloh.de

Herr

Düpmann

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0506

+49 5241 85-1915
j.duepmann@kreis-guetersloh.de

Herr

Gerber

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+49 5241 85-1935
a.gerber@kreis-guetersloh.de

Herr

Horstkotte

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0518

+49 5241 85-1937
h.horstkotte@kreis-guetersloh.de

Frau

Schürjohann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1936
d.schuerjohann@kreis-guetersloh.de