Begleitetes Fahren ab 17
17-Jährige, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und/oder BE bestanden haben, dürfen mit einer Begleitperson als Fahrzeugführer eines Autos am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen.
Eine Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B (mindestens 5 Jahre)
- Mindestalter: 30 Jahre
- Höchstens 1 Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (KBA)
Anträge sind zusammen mit den Antragsunterlagen über die Fahrschule bei der Führerscheinstelle des Kreises einzureichen.
Häufige Fragen mit entsprechenden Antworten, sogenannte "FAQ", sind als pdf-Datei unter Links/Downloads zum herunterladen eingestellt.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung – 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten)
- Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- Kopien der Personalausweise und Führerscheine der Begleitpersonen
- Antragsunterlagen (bei der Fahrschule erhältlich)
Gebühren
- 44,70 € Führerschein
- 20 € 1. Begleitperson
- 10 € jede weitere Begleitperson
Kontakt
Sachgebiet 2.2.3: FahrerlaubnisseHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de