Fahrsilo
Sie möchten ein Fahrsilo bauen.
Hier sind wasserrechtliche Anforderungen zum Grund- und Oberflächenwasserschutz zu beachten.
Meistens ist außerdem die Beseitigung des auf dem Silo anfallenden Niederschlagswasser erlaubnispflichtig.
Die Untere Wasserbehörde berät Sie gerne.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Zuständige Einrichtungen:
Ansprechpartner
Zuständig für landwirtschaftliche Grundwasserförderung, Beregnung
Niederschlagswasserbeseitigung: Zuständig für landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche BImSch-Anlagen und Biogasanlagen
Zuständig für landwirtschaftliche Grundwasserförderung, Beregnung
Niederschlagswasserbeseitigung: Zuständig für landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche BImSch-Anlagen und Biogasanlagen
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