Erteilung von Beförderungserlaubnissen für gefährliche Abfälle nach § 54 KrWG
Eine Beförderungserlaubnis ist erforderlich für das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen.
Rechtsgrundlagen:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Anzeige- und Erlaubnisverordnung
- Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Informationsblatt unter Formulare/Downloads entnehmen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach Ziffer 4 der Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren in Verbindung mit Tarifstelle 28.2.1.25 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und betragen durchschnittlich 750 €. Zahlungsart: Überweisung
Weiterführende Informationen
ZKS-Abfall - Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (Antrag)
Weitere Dienstleistungen zum Thema
Kontakt
Sachgebiet 4.5.1: Abfall und BodenWasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt45@kreis-guetersloh.de
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