Führerschein auf Probe
Für Führerschein-Neulinge gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Dies gilt nicht für die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T.
Bei bestimmten Verkehrsvergehen in der Probezeit, die mit Punkten geahndet werden, ist eine kostenpflichtige Nachschulung (Aufbauseminar) erforderlich. Außerdem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert.
Bei weiteren Verkehrsvergehen in der Probezeit nach einer Nachschulung erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Bei einer erneuten Auffälligkeit ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
In besonderen Fällen kann zusätzlich die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich werden.
Die betroffenen Personen erhalten in diesen Fällen eine schriftliche Aufforderung von der Führerscheinstelle.
Sofern Betroffene nicht an dem Seminar teilnehmen oder die erforderliche Fahreignung nicht nachweisen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Gebühren
29,10 € Anordnung Aufbauseminar
Ggf. 21,40 €, wenn zusätzlich eine Verwarnung erforderlich ist.
Zusätzlich: Kosten für Aufbauseminar, ggf. Gutachten
90 € bis 140 € für Entziehung der Fahrerlaubnis
Zahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlagen
§ 2 a Straßenverkehrsgesetz mit Fahrerlaubnisverordnung
Kontakt
Sachgebiet 2.2.3: FahrerlaubnisseHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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