Führerschein: Namensänderung
Der Führerschein ist kein Ausweisdokument.
Eine Namensänderung im Führerschein ist daher nicht verpflichtend. Auf Wunsch kann bei den örtlichen Bürgerbüros der Städte und Gemeinden oder der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh der neue Name eingetragen werden.
Der geänderte Führerschein wird nach ca. 3 Wochen zugeschickt.
Unterlagen
- Führerschein bzw. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
Bei Inhabern der C- und D-Klassen wird seit dem 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95 nicht mehr in den Führerschein, sondern in den neu auszustellenden Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen.
Gebühren
30,30 € für den neuen EU-Kartenführerschein
ggf. 32,50 € für den Fahrerqualifizierungsnachweis (Direktversand innerhalb Deutschlands)
Zahlungsart
per Rechnung
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Kontakt
Sachgebiet 2.2.3: FahrerlaubnisseHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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