Grundwasserförderung
Sie möchten Grundwasser zur Versorgung Ihres Betriebes mit Trink- oder Brauchwasser oder zur Beregnung ihrer landwirtschaftlichen Flächen zu Tage fördern?
Sie versorgen auch andere mit selbst gefördertem Trinkwasser, z.B. in Mietshäusern?
Sie wollen das Grundwasser z.B. für eine Baumaßnahme großräumig absenken?
In all diesen Fällen benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen müssen.
Die Nutzung des Grundwassers für die Gartenbewässerung ist erlaubnisfrei.
Kontakt
Sachgebiet 4.4.1: Untere WasserbehördeWasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: untere.wasserbehoerde@kreis-guetersloh.de
Ansprechpartner
Zuständig für landwirtschaftliche Grundwasserförderung, Beregnung
Niederschlagswasserbeseitigung: Zuständig für landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche BImSch-Anlagen und Biogasanlagen
Zuständig für landwirtschaftliche Grundwasserförderung, Beregnung
Niederschlagswasserbeseitigung: Zuständig für landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche BImSch-Anlagen und Biogasanlagen
Zuständig für: Gewerbliche Grundwasserförderung, Indirekteinleitung von Abwasser (alle Anhänge außer Anhang 49 (mineralölhaltiges Abwasser)), Niederschlagswasserbeseitigung (BImSch-Anlagen), Recyclingmaterial jeweils für die Orte: Gütersloh, Verl, Rietberg, Rheda-Wiedenbrück, Langenberg, Schloß Holte-Stukenbrock
Zuständig für: Gewerbliche Grundwasserförderung, Niederschlagswasserbeseitigung (BImSch-Anlagen), Indirekteinleitung von Abwasser (alle Anhänge außer Anhang 49 (mineralölhaltiges Abwasser)), Recyclingmaterial, jeweils für die Orte: Werther, Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Versmold