Indirekteinleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen
In Ihrem Betrieb fallen Abwässer mit gefährlichen Stoffen wie Schwermetallen, Lösemitteln, Kohlenwasserstoffe oder ähnlichem an?
Sie leiten Abwasser aus einer Druckerei, einer chemischen Reinigung, einer Zahnarztpraxis, einer Autowerkstatt oder aus der Dampferzeugung, Wasseraufbereitung oder Kühlsystemen ein?
Dann benötigen Sie u.U. eine Indirekteinleitergenehmigung für die Einleitung dieser Abwässer, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen müssen. Das jeweilige Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner.
Weiterführende Informationen
Ansprechpartner
Zuständig für: Gewerbliche Grundwasserförderung, Indirekteinleitung von Abwasser (alle Anhänge außer Anhang 49 (mineralölhaltiges Abwasser)), Niederschlagswasserbeseitigung (BImSch-Anlagen), Recyclingmaterial jeweils für die Orte: Gütersloh, Verl, Rietberg, Rheda-Wiedenbrück, Langenberg, Schloß Holte-Stukenbrock
Zuständig für: Gewerbliche Grundwasserförderung, Niederschlagswasserbeseitigung (BImSch-Anlagen), Indirekteinleitung von Abwasser (alle Anhänge außer Anhang 49 (mineralölhaltiges Abwasser)), Recyclingmaterial, jeweils für die Orte: Werther, Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Versmold
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Zuständig für AwSV für die Bereiche Werther, Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Harsewinkel, Versmold und Herzebrock-Clarholz
Indirekteileitung von mineralölhaltigem Abwasser (Anhang 49 AbwV)
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