Niederschlagswasserbeseitigung
Sie wollen das auf Ihrem Grundstück (privat, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzt) anfallende Niederschlagswasser in das Grundwasser oder einen Graben, Bach oder Fluss einleiten?
Dazu benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Sachgebiet 4.4.1: Untere WasserbehördeWasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: untere.wasserbehoerde@kreis-guetersloh.de
Ansprechpartner
Zuständig für landwirtschaftliche Grundwasserförderung, Beregnung
Niederschlagswasserbeseitigung: Zuständig für landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche BImSch-Anlagen und Biogasanlagen
Zuständig für landwirtschaftliche Grundwasserförderung, Beregnung
Niederschlagswasserbeseitigung: Zuständig für landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche BImSch-Anlagen und Biogasanlagen
Niederschlagswasserbeseitigung: Zuständig für Gewerbe
Niederschlagswasserbeseitigung: Zuständig für Gewerbe
Niederschlagswasserbeseitigung: Zuständig für Wohnbebauung
Zuständig für: Gewerbliche Grundwasserförderung, Indirekteinleitung von Abwasser (alle Anhänge außer Anhang 49 (mineralölhaltiges Abwasser)), Niederschlagswasserbeseitigung (BImSch-Anlagen), Recyclingmaterial jeweils für die Orte: Gütersloh, Verl, Rietberg, Rheda-Wiedenbrück, Langenberg, Schloß Holte-Stukenbrock
Zuständig für: Gewerbliche Grundwasserförderung, Niederschlagswasserbeseitigung (BImSch-Anlagen), Indirekteinleitung von Abwasser (alle Anhänge außer Anhang 49 (mineralölhaltiges Abwasser)), Recyclingmaterial, jeweils für die Orte: Werther, Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Versmold
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Zuständig für AwSV für die Bereiche Werther, Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Harsewinkel, Versmold und Herzebrock-Clarholz
Indirekteileitung von mineralölhaltigem Abwasser (Anhang 49 AbwV)
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