Kleinkläranlagen
Sie haben ein Wohnhaus im Außenbereich, aber an Ihrem Grundstück liegt kein Kanal?
Dann können Sie das Schmutzwasser in einer Kleinkläranlage reinigen und dann in ein Gewässer einleiten.
Dazu benötigen Sie allerdings eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen.
+++ Auf Grund der Corona-Pandemie kommt es zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung +++
Weiterführende Informationen
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/wasser/abwasser/kleinklaeranlagen/
Kontakt
Sachgebiet 4.4.1: Untere WasserbehördeWasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt44@kreis-guetersloh.de
Ansprechpartner
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Zuständig für AwSV für die Bereiche Werther, Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Harsewinkel, Versmold und Herzebrock-Clarholz
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