Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöltanks, Tankstellen) müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass Gewässerverunreinigungen nicht zu erwarten sind. Der Betreiber muss die Dichtheit seiner Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig überwachen; in regelmäßigen Abständen müssen bestimmte Anlagen von Sachverständigen geprüft werden.
Die Untere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh stellt durch Anlagengenehmigungen, Überprüfungen vor Ort , Stellungnahmen zu Anträgen sowie Auswertung von Prüfberichten sicher, dass die Anforderungen an diese Anlagen umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/wasser/wassergefaehrdende-stoffe/
Weitere Dienstleistungen zum Thema
Kontakt
Sachgebiet 4.4.1: Untere WasserbehördeWasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: untere.wasserbehoerde@kreis-guetersloh.de
Ansprechpartner
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Zuständig für AwSV für die Bereiche Werther, Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Harsewinkel, Versmold und Herzebrock-Clarholz
Indirekteileitung von mineralölhaltigem Abwasser (Anhang 49 AbwV)
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.