Recyclingmaterial im Straßen- oder Erdbau
Sie wollen Recyclingmaterial (Baustoffrecycling o.ä.) im Straßen- oder Erdbau einsetzen?
Dazu benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen müssen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Sachgebiet 4.4.1: Untere WasserbehördeWasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: untere.wasserbehoerde@kreis-guetersloh.de
Ansprechpartner
Zuständig für: Gewerbliche Grundwasserförderung, Indirekteinleitung von Abwasser (alle Anhänge außer Anhang 49 (mineralölhaltiges Abwasser)), Niederschlagswasserbeseitigung (BImSch-Anlagen), Recyclingmaterial jeweils für die Orte: Gütersloh, Verl, Rietberg, Rheda-Wiedenbrück, Langenberg, Schloß Holte-Stukenbrock
Zuständig für: Gewerbliche Grundwasserförderung, Niederschlagswasserbeseitigung (BImSch-Anlagen), Indirekteinleitung von Abwasser (alle Anhänge außer Anhang 49 (mineralölhaltiges Abwasser)), Recyclingmaterial, jeweils für die Orte: Werther, Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Versmold
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