Entfernungsbescheinigung
In einer Entfernungsbescheinigung wird die kürzeste übliche Strecke zwischen zwei Anschriften (z.B. Wohnort und Arbeitsort) ermittelt.
Die amtliche Entfernungsbescheinigung wird z.B. zur Vorlage beim Finanzamt, zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Behörden oder als Kalkulationsgrundlage benötigt.
Insbesondere nach den folgenden Vorschriften werden ggf. Entfernungsbescheinigungen benötigt:
- Sozialgesetzbuch
- Reisekosten-/Umzugskostengesetze des Bundes und der Länder
- Sozialgerichtsgesetz
Unterlagen
Formloser Antrag (schriftlich, telefonisch oder persönlich)
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.
Kontakt
Sachgebiet 4.1.4: GeodatenserviceHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: katasterauskunft@kreis-guetersloh.de
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