Beistandschaften
Der Elternteil, in dessen Obhut ein minderjähriges Kind lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Jugendamt schriftlich eine Beistandschaft beantragen.
Das Jugendamt hat als Beistand des Kindes folgende Aufgaben:
- die Vaterschaft festzustellen,
- Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen.
Auf Wunsch des antragstellenden Elternteils können die Aufgaben beschränkt werden, z.B. nur auf die Feststellung der Vaterschaft.
Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Das Jugendamt informiert bei Bedarf über Einzelheiten. Die Beistandschaft ist nur möglich, wenn dem betreuenden Elternteil auch die elterliche Sorge zusteht. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben; seine Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutung.
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand wird nur für die oben genannten Aufgaben vertretungsberechtigt. Er kann dadurch verantwortlich für das Kind handeln und umgehend alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, z.B. ein gerichtliches Verfahren.
Kontakt
Sachgebiet 3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, ElterngeldstelleHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
Ansprechpartner
Unterhalt Beratung und Beurkundung, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärung für das Kind und Beistandschaften : Zuständig für die Familiennamen der Kinder mit Buchstaben: A, E, M-P, Q, Ra-Re, Sch
Unterhalt Beratung und Beurkundung, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärung für das Kind, Beistandschaften und Vormundschaft/Pflegschaft : Zuständig für die Familiennamen der Kinder mit Buchstaben: D, L, S, St, T, V, X, Y
Unterhalt Beratung und Beurkundung, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärung für das Kind, Beistandschaften und Vormundschaft/Pflegschaft : Zuständig für die Familiennamen der Kinder mit Buchstaben: B, F, Rf-Rz
Unterhalt Beratung und Beurkundung, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärung für das Kind und Beistandschaften : Zuständig für die Familiennamen der Kinder mit Buchstaben: C, G-K, U, W, Z
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.