Vormundschaft / Pflegschaft
Das Jugendamt kann Pfleger oder Vormund für minderjährige Kinder und Jugendliche werden. Die Notwendigkeit einer Vormundschaft oder Pflegschaft ergibt sich
- wenn die leiblichen Eltern an der Ausübung der elterlichen Sorge aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gehindert sind, z.B. bei schwerwiegender Erkrankung, langfristigen Auslandsaufenthalten der Eltern, bei unbegleiteten Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, bei Minderjährigkeit der Mutter
- wenn den leiblichen Eltern durch gerichtliche Entscheidung die elterliche Sorge teilweise oder vollständig entzogen werden muss.
Je nach Wirkungskreis und Entstehungsgrund wird zwischen gesetzlicher Amtsvormundschaft, bestellter Pflegschaft oder Vormundschaft, Ergänzungspflegschaft und Mitvormundschaft unterschieden.
Ist Ihr Wohnort
- in der Stadt Rheda-Wiedenbrück, so ist das Jugendamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück (www.rheda-wiedenbrueck.de),
- in der Stadt Verl, so ist das Jugendamt der Stadt Verl (www.verl.de) oder
- in der Stadt Gütersloh, so ist das Jugendamt der Stadt Gütersloh (www.guetersloh.de)
für Sie zuständig.
Kontakt
Zuständige Einrichtungen:
Ansprechpartner
Jugendpflege Regionalstelle West: Zuständig für Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz und Versmold
Bestellte Pflegschaften und Vormundschaften: Zuständig für Borgholzhausen und Halle
Jugendsozialarbeit: Zuständig für Borgholzhausen, Halle, Steinhagen und Werther
Unterhalt Beratung und Beurkundung, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärung für das Kind und Beistandschaften : Zuständig für die Familiennamen der Kinder mit Buchstaben: A, E, M-P, Q, Ra-Re, Sch
Unterhalt Beratung und Beurkundung, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärung für das Kind, Beistandschaften und Vormundschaft/Pflegschaft : Zuständig für die Familiennamen der Kinder mit Buchstaben: B, F, Rf-Rz
Unterhalt Beratung und Beurkundung, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärung für das Kind und Beistandschaften : Zuständig für die Familiennamen der Kinder mit Buchstaben: C, G-K, U, W, Z
Unterhalt Beratung und Beurkundung, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärung für das Kind, Beistandschaften und Vormundschaft/Pflegschaft : Zuständig für die Familiennamen der Kinder mit Buchstaben: D, L, S, St, T, V, X, Y
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