Kinder- und Jugendförderplan
Der derzeitige Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Gütersloh (KJFöP GT) ist seit dem 01. Januar 2022 in Kraft und gilt noch bis Ende 2026. Der Plan setzt sich zusammen aus
1. Handlungsfeldern
- Offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive Aufsuchender Jugendarbeit
- Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
und Handlungsempfehlungen hierzu
2. Allgemeinen Förderbestimmungen
gefördert werden
- Erholungsfreizeiten
- Internationalen Jugendbegegnungen
- Bildungsmaßnahmen
- Kinder- und Jugendveranstaltungen
- Besuch kultureller Veranstaltungen
- Qualifizierung von Jugendleiter*innen
3. Jugendhäuser der Offenen und der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Aufsuchende Jugendarbeit
- Bau- und Einrichtung
- Unterhaltung
- Anschaffung von Geräten und Material
Weiterführende Informationen
Kontakt
Zuständige Einrichtungen:
Ansprechpartner
Jugendpflege Regionalstelle Ost: Zuständig für Langenberg, Rietberg und Schloß Holte-Stukenbrock
Jugendpflege Regionalstelle Nord: Zuständig für Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen und Werther
Wirtschaftliche Jugendhilfe: Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Werther, Harsewinkel, Versmold, Gütersloh und überörtliche Träger
Wirtschaftliche Jugendhilfe: Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Herzebrock-Clarholz und Langenberg
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