Verpflichtungserklärung Visum
Ausländer, die dauerhaft oder besuchsweise nach Deutschland einreisen möchten, müssen unter anderem nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts sicherzustellen. Ein solcher Nachweis wird in der Regel von den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulaten) verlangt, bevor ein Einreisevisum ausgestellt wird.
Dieser Nachweis kann unter anderem durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person erbracht werden. In einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich jemand (in der Regel Verwandte oder Bekannte), für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthalts in Deutschland anfallen (können). Sollten dem deutschen Staat durch den Ausländer Kosten entstehen, erhält die Ausländerbehörde durch die Verpflichtungserklärung das Recht, die entstandenen Kosten notfalls durch Pfändung vom Einkommen oder Vermögen des Verpflichtungsgebers einzuziehen.
Zur Abgabe eine Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde müssen Sie vorab zwingend einen Termin vereinbaren. Ihr Ansprechpartner, den Sie unter "Kontakt" finden, richtet sich nach dem Nachnamen des Verpflichtungsgebers.
Wenn Sie zu dem jeweiligen Termin in der Ausländerbehörde vorsprechen, erfolgt anhand der mitgebrachten Unterlagen eine Bonitätsprüfung. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung wird Ihnen die Verpflichtungserklärung im Original ausgehändigt. Dieses Original können Sie (per Post) an den Gast im Ausland schicken, der die Verpflichtungserklärung nach Erhalt zusammen mit den sonstigen benötigten Unterlagen bei der deutschen Auslandsvertretung zur Prüfung des Einreisevisums vorlegt.
Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung vereinbaren wollen, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Name | Zuständigkeit | Telefon | ||
---|---|---|---|---|
Monika Eblenkamp | Buchstaben A-C | 05241 85 2203 | ||
Andrea Köckerling | Buchstaben A-C | 05241 85 2200 | ||
Thomas Lemke | Buchstaben A-C | 05241 85 2202 | ||
Stefanie Rollié | Buchstaben A-C | 05241 85 2201 | ||
Svenja Becker | Buchstaben D-L | 05241 85 2243 | ||
Matthias Beermann | Buchstaben D-L | 05241 85 2213 | ||
Manuela Büser | Buchstaben D-L | 05241 85 2212 | ||
Christiane Ewerszumrode | Buchstaben D-L | 05241 85 2214 | ||
Petra Mersmann | Buchstaben D-L | 05241 85 2234 | ||
Ingo Bethge | Buchstaben M-Z | 05241 85 2211 | ||
Kordula Buschery | Buchstaben M-Z | 05241 85 2235 | ||
Linda Harhoff | Buchstaben M-Z | 05241 85 2241 | ||
Johannes Schöning | Buchstaben M-Z | 05241 85 2210 |
Unterlagen
- Gültiger Pass oder anerkannter Passersatz, bei Deutschen genügt der Personalausweis
- Vollständige Personalien der Person, für die die Verpflichtung übernommen werden soll (möglichst auch Angaben zum Pass)
- Ausgefülltes Formular "Verpflichtungserklärung"
Für die Abgabe der Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde zusätzlich Aufstellungen über alle regelmäßigen
- Einnahmen (zum Beispiel Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, bei Selbständigen: Steuerbescheid) und
- Ausgaben (zum Beispiel Miete, Nebenkosten, Kredit- und Unterhaltsverpflichtung)
Gebühren
29 Euro
Kontakt
Sachgebiet 2.1.2: AusländerbehördeHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de
Ansprechpartner
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