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Jagdschein

Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Die Verlängerung des Jagdscheines ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen.

Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein:

  • Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
  • Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
  • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Charakterliche und körperliche Eignung

Unterlagen

  1. Antragsformular
  2. Personalausweis
  3. Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
  4. Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein
  5. Bei Neuausstellung: Prüfungszeugnis der Jägerprüfung und Lichtbild

Gebühren


Art des Jagdscheins

Verwaltungsgebühr in Euro

Jagdschein (für 1 Jahr)

35,00

Jagdschein (für 2 Jahre)

50,00

Jagdschein (für 3 Jahre)

65,00

Jagdschein für Jugendliche
(für 1 Jahr)

20,00

Jagdschein für Jugendliche
(für 2 Jahre)

30,00

Jagdschein für Jugendliche
(für 3 Jahre)

35,00

Tagesjagdschein

15,00

Tagesjagdschein (für Ausländer)

15,00

Falknerjagdschein (für 1 Jahr)

20,00

Falknerjagdschein (für 2 Jahre)

30,00

Falknerjagdschein (für 3 Jahre)

35,00

Falknerjagdschein für Jugendliche
(für 1 Jahr)

15,00

Falknerjagdschein für Jugendliche
(für 2 Jahre)

20,00

Falknerjagdschein für Jugendliche
(für 3 Jahre)

25,00

Tagesfalknerjagdschein

15,00

Jahresjagdschein/Ersatz

30,00

Kontakt

Sachgebiet 6.1.1: Sicherheit und Ordnung
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh

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Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.

Jagdschein

Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Die Verlängerung des Jagdscheines ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen.

Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein:

  • Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
  • Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
  • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Charakterliche und körperliche Eignung
  1. Antragsformular
  2. Personalausweis
  3. Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
  4. Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein
  5. Bei Neuausstellung: Prüfungszeugnis der Jägerprüfung und Lichtbild

Art des Jagdscheins

Verwaltungsgebühr in Euro

Jagdschein (für 1 Jahr)

35,00

Jagdschein (für 2 Jahre)

50,00

Jagdschein (für 3 Jahre)

65,00

Jagdschein für Jugendliche
(für 1 Jahr)

20,00

Jagdschein für Jugendliche
(für 2 Jahre)

30,00

Jagdschein für Jugendliche
(für 3 Jahre)

35,00

Tagesjagdschein

15,00

Tagesjagdschein (für Ausländer)

15,00

Falknerjagdschein (für 1 Jahr)

20,00

Falknerjagdschein (für 2 Jahre)

30,00

Falknerjagdschein (für 3 Jahre)

35,00

Falknerjagdschein für Jugendliche
(für 1 Jahr)

15,00

Falknerjagdschein für Jugendliche
(für 2 Jahre)

20,00

Falknerjagdschein für Jugendliche
(für 3 Jahre)

25,00

Tagesfalknerjagdschein

15,00

Jahresjagdschein/Ersatz

30,00

Jägerprüfung, Jagdangelegenheiten, Falknerjagdschein, Jagdlizenz, Tagesjagdschein, Ausländertagesjagdschein, Jagdhaftpflichtversicherung https://service.kreis-guetersloh.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/798/show
Sachgebiet 6.1.1: Sicherheit und Ordnung
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh
Telefon +49 5241 85-0
Fax +49 5241 85-2233

Frau

Voßhenrich

Sachbearbeitung

1605 (1.OG)

+49 5241 85-2224
s.vosshenrich@kreis-guetersloh.de

Herr

Pfahlberg

1616

05241 85-2222
m.pfahlberg@kreis-guetersloh.de