Jagdschein
Wer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Die Verlängerung des Jagdscheines ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen.
Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein:
- Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
- Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG)
- Mindestalter 16 Jahre
- Charakterliche und körperliche Eignung
Unterlagen
- Antragsformular
- Personalausweis
- Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein
- Bei Neuausstellung: Prüfungszeugnis der Jägerprüfung und Lichtbild
Gebühren
Art des Jagdscheins | Verwaltungsgebühr in Euro |
Jagdschein (für 1 Jahr) | 35,00 |
Jagdschein (für 2 Jahre) | 50,00 |
Jagdschein (für 3 Jahre) | 65,00 |
Jagdschein für Jugendliche (für 1 Jahr) | 20,00 |
Jagdschein für Jugendliche (für 2 Jahre) | 30,00 |
Jagdschein für Jugendliche (für 3 Jahre) | 35,00 |
Tagesjagdschein | 15,00 |
Tagesjagdschein (für Ausländer) | 15,00 |
Falknerjagdschein (für 1 Jahr) | 20,00 |
Falknerjagdschein (für 2 Jahre) | 30,00 |
Falknerjagdschein (für 3 Jahre) | 35,00 |
Falknerjagdschein für Jugendliche (für 1 Jahr) | 15,00 |
Falknerjagdschein für Jugendliche (für 2 Jahre) | 20,00 |
Falknerjagdschein für Jugendliche (für 3 Jahre) | 25,00 |
Tagesfalknerjagdschein | 15,00 |
Jahresjagdschein/Ersatz | 30,00 |
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