Dienstfahrerlaubnis - Umschreibung
Für bestimmte Berufsgruppen – z.B. Bundeswehr, Polizei – gibt es Dienstfahrerlaubnisse, die nur zum Führen von Fahrzeugen in Ausübung dieser hoheitlichen Tätigkeit genutzt werden dürfen. Eine Dienstfahrerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen in eine allgemein gültige Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Die Umschreibung muss nach Beendigung des Dienstverhältnisses persönlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden.
Der umgeschriebene Führerschein kann persönlich oder von einer beauftragten Person mit Vollmacht bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden (Ausnahme: Stadt Gütersloh) oder der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh abgeholt werden.
Unterlagen
- Personalausweis
- Dienstfahrerlaubnis oder
- nach Beendigung des Dienstverhältnisses: Bescheinigung über den Besitz der
Dienstfahrerlaubnis - ggf. ziviler Führerschein
- 1 aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm)
Bei Abholung:
- Bisheriger Führerschein
- Personalausweis
- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren
43,90 €
Kontakt
Sachgebiet 2.2.3: FahrerlaubnisseHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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