Elternzeit für Lehrkräfte
Anträge auf Elternzeit für Lehrkräfte an Grundschulen werden über die jeweilige Schule an das Schulamt gerichtet und von hier genehmigt.
Erstanträge sind 7 Wochen vor Beginn (in der Regel 1 Woche nach Geburt des Kindes) einzureichen.
Unterlagen
- Antrag auf Elternzeit (siehe Dokumente)
- Bei Erstantrag: Eine Geburtsurkunde des Kindes
Kontakt
Sachgebiet 3.1.1: SchulenHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: abt31@kreis-guetersloh.de