Amtsärztliche Stellungnahmen für das Finanzamt / für die Kindergeldkasse
Es wird eine amtsärztliche Bescheinigung ausgestellt zur Vorlage bei der zuständigen Behörde (Finanzamt, Kindergeldkasse).
FAQ
1. Was wird vom Amtsarzt bescheinigt?
Bescheinigungen werden beispielsweise ausgestellt:
- Zur Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen
- Bei krankheitsbedingter Unterbrechung oder Abbruch einer Ausbildungsmaßnahme
2. Ist immer eine ärztliche Untersuchung notwendig?
Nein, Stellungnahmen erfolgen in Ausnahmefällen auch nach Aktenlage.
Unterlagen
- Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte, Entlassungsberichte, ärztliche Atteste
Gebühren
Die Gebühren müssen bar bezahlt werden. Die Kosten betragen zwischen 35,- € und 70,- €.
Kontakt
Sachgebiet 6.2.1: Amtsärztlicher DienstHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-guetersloh.de
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