Amtsärztliche Stellungnahmen: Krankenhilfeleistungen nach SGB II und SGB XII
Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten und im Einzugsbereich des Jobcenters für den Kreis Gütersloh liegen.
FAQ
1. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Stellungnahme begutachtet
Stellungnahmen erfolgen beispielsweise zur:
- Notwendigkeit von Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (Krankenkostzulage)
- Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bei Krankheit
- Notwendigkeit von Hilfsmitteln (z. B. Rollator)
- Beurteilung der Umzugsfähigkeit bei notwendigem Wohnungswechsel
2. Ist bei Bedarf auch ein Hausbesuch möglich?
Die Beurteilung der Umzugsfähigkeit und die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe erfolgt i.d.R. im Rahmen eines Hausbesuchs.
In Einzelfällen kann bei schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen auch bei anderen Fragestellungen ein Hausbesuch erfolgen.
3. Ist immer eine amtsärztliche Untersuchung notwendig?
Nein, Stellungnahmen zu Mehrbedarf erfolgen beispielsweise gewöhnlich nach Aktenlage.
Unterlagen
- Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte, Ergebnisse früherer Untersuchungen durch andere Behörden, z. B. Versorgungsamt, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MdK), Rentenversicherer, ggf. Entlassungsberichte von Reha- Kliniken
Gebühren
Die Gebühren werden vom Auftraggeber übernommen.
Kontakt
Sachgebiet 6.2.1: Amtsärztlicher DienstHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-guetersloh.de
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