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Patientenverfügung
Beschreibung
Die Patientenverfügung beinhaltet Anordnungen im Hinblick auf die von Ihnen in bestimmten Notfällen gewünschte medizinische Behandlung und damit zusammenhängende Maßnahmen. Sie wird z. T. auch Patiententestament genannt, obwohl es sich nicht um ein Testament handelt.
Eine Patientenverfügung ersetzt keine Bevollmächtigung oder Betreuerbestellung, da im Falle eines einwilligungsunfähig gewordenen Patienten jemand anderes die medizinischen Einwilligungen erklären muss.
Form der Patientenverfügung:
- Schriftlich verfasst (nicht unbedingt handschriftlich)
- vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder
- durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet
Aufbewahrungsmöglichkeiten:
Es sollte gewährleistet sein, dass die Patientenverfügung im "Bedarfsfall" dem Bevollmächtigten oder Betreuer zur Verfügung steht.
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Zuständige Einrichtungen
- 3.3.5: Betreuung und Heimaufsicht
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
05241 85-0 - Fax:
05241 85-2343 - E-Mail:
abt33_wtg@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2386
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E-Mail: v.schipper@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2389
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E-Mail: m.knipping@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2315
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2308
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E-Mail: b.landermann@kreis-guetersloh.de
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