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Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster

Beschreibung

Der Kreis Gütersloh führt ein Kataster über Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen.

Aufgabe der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde ist es, die von schadstoffbelasteten Böden und Altlasten möglicherweise ausgehenden Gefahren (zum Beispiel für den Menschen oder für das Grundwasser) zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen abzuwehren. Es gilt, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

Bei Bauvorhaben empfehlen wir:

Klären Sie vor einem Grundstückskauf oder vor Beantragung einer Baugenehmigung auch die Frage, ob auf dem betreffenden Grundstück Altlasten bekannt sind.

Eine Auskunft (gern auch telefonisch) aus dem Altlastenkataster bietet bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens oder vor einem Grundstückskauf wichtige Informationen und kann vor unvorhersehbaren Kosten schützen.

Jeder interessierte Bürger hat das Recht, eine Auskunft über die Daten aus dem Kataster zu erhalten. Für eine schriftliche Auskunft ist jedoch das Einverständnis des Grundstückseigentümers nachzuweisen.

Inhalte des Altlastenkatasters

Im Altlastenkataster werden Flächen registriert, die durch früheren Umgang mit umweltgefährdenden Abfällen und Stoffen belastet sind. Die betreffenden Grundstücke können eine Gefahr für den Menschen und die Umwelt darstellen. Je nach Gefährdungspotenzial werden nach einzelfallbezogener Prüfung Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen ergriffen.

Begriffserklärungen

  • Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen oder Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (zum Beispiel ehemalige Müllkippen).
  • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (zum Beispiel Tankstellen, Emaillierwerke, Chemische Reinigungen).
  • Schädliche Bodenveränderungen: Grundstücke, auf denen durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder den Betrieb heute noch bestehender und genutzter Anlagen Bodenverunreinigungen eingetreten sind (zum Beispiel Privatgrundstück mit einer Bodenverunreinigung durch Heizöl oder laufender Tankstellenbetrieb mit Bodenverunreinigungen).
  • Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
  • Altlasten: Flächen, bei denen sich der Altlastenverdacht bestätigt hat und eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstige Gefahren tatsächlich und nachweislich vorliegen.

Rechtsgrundlagen: Bundesbodenschutzgesetz

Bei schriftlichen Altlastenauskünften muss die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vorgelegt werden.

Nur bei umfangreichen schriftlichen Auskünften fallen Gebühren an.

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