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Teilungsantrag Grundstücke
Beschreibung
Für die Teilung eines bebauten Grundstückes benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Die Teilung unbebauter Grundstücke ist genehmigungsfrei.
Durch die Teilung eines Grundstückes dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Landesbauordnung zuwiderlaufen.
Insbesondere müssen die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude zu der neuen Grundstücksgrenze die erforderlichen Grenzabstände einhalten. Auch darf durch eine neue Grenze das bebaute Grundstück nicht von den öffentlichen Verkehrswegen abgeschnitten werden.
Die Genehmigung der Grundstücksteilung durch die Bauaufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Bildung neuer Grundstücke und die entsprechende Eintragung ins Liegenschaftskataster und Grundbuch.
Der Lageplan für den Teilungsantrag muss von einem Katasteramt oder von einem Öffentlich bestellten Vermesser erstellt werden. In der Regel wird daher der Teilungsantrag auch durch diese gestellt.
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Zuständige Einrichtungen
- 4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- 4.2.4: Verwaltungsangelegenheiten / Wohnraumförderung / Submission
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1944
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