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Bauantrag - einfaches Verfahren
Beschreibung
Grundsätzlich gilt, dass alle Baumaßnahmen (Errichtung, Änderung Nutzungsänderung ) einer Baugenehmigung bedürfen.
Hierbei unterscheiden sich aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an Prüfumfang und Bauvorlagen das einfache Genehmigungsverfahren als Regelverfahren und die Genehmigung von großen Sonderbauten. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind explizit benannte genehmigungsfreie Vorhaben und freigestellte Wohngebäude.
Liegt ein Wohnbauvorhaben im Geltungsbereich eines entsprechenden Bebauungsplanes, so bedarf es bei Einhaltung der rechtlichen Vorgaben lediglich eines Freistellungsantrages an die Gemeinde (§ 63 BauO NRW 2018).
Der § 62 BauO NRW 2018 listet die baugenehmigungsfreien Vorhaben auf wie z. B.: Änderungen der äußeren Gestalt wie Anstrich, Putz, Dachdeckung, Auswechseln von Fenstern und Türen, solange eine Gestaltungssatzung oder das Denkmalschutzgesetz nicht zum Tragen kommen.
Weiterhin wird hierin neu die Verfahrensweise bei der Beseitigung von Anlagen geregelt.
Die meisten Bauvorhaben, insbesondere Wohngebäude, fallen unter das "Einfache Genehmigungsverfahren". Der Bauantrag muss in aller Regel von einem Architekten oder Bauingenieur eingereicht werden, der eine Bauvorlageberichtigung besitzt.
In diesem Verfahren beschränkt sich die Prüfung nur auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den wichtigsten Punkten gemäß § 64 BauO NRW 2018. So werden nur die planungsrechtliche Zulässigkeit und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen wie Abstandsflächen, Stellplätze und jetzt auch Barrierefreiheit geprüft.
Der weitere Prüfumfang richtet sich nach der Art des Bauvorhabens.
Die notwendigen Nachweise im Baugenehmigungsverfahren werden hier erläutert: Nachweise im Baugenehmigungsverfahren.
Die Baugenehmigung gilt 3 Jahre und verschafft dem Bauherrn einerseits Rechtssicherheit und dient aus Sicht des Gemeininteresses der Gefahrenabwehr und der Sicherung städtebaulicher Ordnungsprinzipien.
Bauen Online
Mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel Ihren Bauantrag online zu stellen und die Baugenehmigung online zu erhalten.
Voraussetzungen, mit der internetbasierten Bauplattform zu arbeiten, sind ein Internetanschluss und eine Signaturkarte (inkl. Kartenleser und Software).
Bauvoranfrage / Vorbescheid
Möchten Sie vor Einreichen des Bauantrages rechtsverbindlich und zu geringen Kosten geklärt haben, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, so können Sie eine Bauvoranfrage stellen. Eine Bauvoranfrage empfiehlt sich vor allem dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.
Die Genehmigung einer Bauvoranfrage gilt, unabhängig von einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage, 3 Jahre. Die erteilte Bebauungsgenehmigung dient als rechtliche Absicherung im späteren Baugenehmigungsverfahren – die Ablehnung erspart größere Kosten.
- Bauantragsformular,
- aktuelle Flurkarte (im Maßstab 1: 500, nicht älter als 6 Monate),
- evtl. Amtliche Basiskarte (im Maßstab 1:5000),
- Lageplan (im Maßstab 1: 500),
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100)
- Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung, Abstandsflächen und Stellplätze
- ggf. Brandschutzkonzept, Schallschutzgutachten, Geruchsgutachten oder Lichtgutachten
- Erhebungsbogen für die Baustatistik
Onlinedienstleistung
Downloads
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung bei genehmigungsfreien Bauvorhaben
- Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans
- Antrag auf Abweichung oder Befreiung von baurechtlichen Vorschriften
Zuständige Einrichtungen
- 4.2: Bauen, Wohnen, Immissionen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- 4.2.1: Untere Bauaufsicht / Obere Denkmalbehörde
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Bauanträge: Zuständig für Langenberg, Versmold (Gemarkung Loxten, Peckeloh)
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Telefon: 05241 85-1931
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E-Mail: r.albers@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Bauanträge: Zuständig für Halle/Westf.
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Telefon: 05241 85-1921
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Profil: Link
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Position: Bauanträge: Zuständig für Harsewinkel (Gemarkung Marienfeld)
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Telefon: 05241 85-1934
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E-Mail: c.brockbals@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Bauanträge: Zuständig für Borgholzhausen
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Telefon: 05241 85-1915
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E-Mail: j.duepmann@kreis-guetersloh.de
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 05241 85-1933
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E-Mail: u.fluegge@kreis-guetersloh.de
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Position: Bauanträge: Zuständig für Herzebrock-Clarholz
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Telefon: 05241 85-1935
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E-Mail: a.gerber@kreis-guetersloh.de
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Position: Bauanträge: Zuständig für Versmold, (Gemarkung Versmold, Hesselteich, Oesterweg, Bockhorst)
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Telefon: 05241 85-1937
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E-Mail: h.horstkotte@kreis-guetersloh.de
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Position: Bauanträge: Zuständig für Harsewinkel-Greffen
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Telefon: 05241 85-1932
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E-Mail: a.khatib@kreis-guetersloh.de
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Position: Bauanträge: Zuständig für Steinhagen (ausgenommen Brockhagen)
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Telefon: 05241 85-1928
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E-Mail: m.mundry@kreis-guetersloh.de
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Position: Bauanträge: Zuständig für Steinhagen-Brockhagen
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Telefon: 05241 85-1914
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Position: Denkmalschutz: Zuständig für das gesamte Kreisgebiet; Bauanträge: Zuständig für Halle-Künsebeck
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Telefon: 05241 85-1936
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Position: Bauanträge: Zuständig für Harsewinkel
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Telefon: 05241 85-1913
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E-Mail: f.ziemendorf@kreis-guetersloh.de
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