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Gewässerausbau
Kurzbeschreibung
Oberirdische Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass ein guter ökologischer und chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Die Anforderungen aus Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind zu berücksichtigen.
Wozu Gewässerausbau und was ist dabei zu beachten?
Gewässerausbau ist die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Beispiele sind Gewässerverlegungen, Renaturierungen, das Offenlegen verrohrter Bachabschnitte oder die Anlage von Feuchtbiotopen - ebenso Deich- und Dammbauten.
Gewässer sind dabei so auszubauen, dass natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben, das natürliche Abflussverhalten nicht wesentlich verändert wird und naturraumtypische Lebensgemeinschaften bewahrt werden. Für den Ausbau bedarf es einer Planfeststellung, die den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entspricht. Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann an Stelle des Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.
Zuständige Mitarbeitende:
Herr Juhnke: Gewässerausbaumaßnahmen des Kreises
Frau Wellerdick: Planfeststellungen und -genehmigungen für Gewässerbaumaßnahmen
Zuständige Einrichtungen
- 4.4.2: Gewässerentwicklung
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Fax:
05241 85-2650 - E-Mail:
abt44@kreis-guetersloh.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2625
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E-Mail: o.juhnke@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2624
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E-Mail: d.wellerdick@kreis-guetersloh.de
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