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Beglaubigung von Bescheinigungen bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

Beschreibung

Beglaubigung von Bescheinigungen bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt / Ärztin ausgestellten Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.

 

Entstehende Kosten:

10 Euro pro Dokument

Barzahlung

Schengener Abkommen

Personalausweis / Reisepass, ausgefülltes ärztliches Formblatt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen