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Tageszulassung

Beschreibung

Für Fahrzeuge, die erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen und weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren (Neuzulassung), kann ein Antrag auf Tageszulassung ausschließlich für die Dauer des Tages der Zulassung gestellt werden.

Das Fahrzeug darf in diesem Fall mit ungestempelten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Zulassung am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Mit dem Ablauf des Tages der Erstzulassung wird das Fahrzeug automatisiert außer Betrieb gesetzt.

Ein vorläufig ausgestellter Zulassungsbescheid ist mit sich zu führen und gut sichtbar im Fahrzeug anzubringen.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen. Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

ONLINE-Dienstleistung: Die Tageszulassung kann auch ohne Besuch bei einer Behörde online vorgenommen werden.

Bei Interesse bitte nachfolgenden Link aufrufen: Online-Tageszulassung (Anmeldung erforderlich)

§ 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  3. SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  4. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
  5. Fahrzeugbrief (ZB II) oder Betriebserlaubnis
  6. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  7. Original der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
  8. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige: Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Die/der Minderjährige muss im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderung gibt es davon Ausnahmen).

46,80 €

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson