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Online-Tageszulassung
Beschreibung
Für Fahrzeuge, die erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen und weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren (Neuzulassung), kann ein Antrag auf Tageszulassung ausschließlich für die Dauer des Tages der Zulassung gestellt werden. Eine Tageszulassung ist auch ohne einen Besuch der Zulassungsstelle über das Internet möglich.
Die Online-Tageszulassung kann durch Privatpersonen, juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder durch einen Verein erfolgen.
Bei Interesse klicken Sie bitte hier: Online-Tageszulassung (Anmeldung erforderlich).
Die Online-Tageszulassung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:
- Es liegt eine ZB II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode des Herstellers vor.
- Private Personen benötigen einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden). Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App benötigt.
- Juristische Personen können sich über das Organisationskonto des Bundes mit ihrem ELSTER-Zertifikat authentifizieren.
Das Fahrzeug darf nach erfolgreichem Online-Antrag mit ungestempelten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Zulassung am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Der im Portal abgerufene Zulassungsbescheid ist ausgedruckt mit sich zu führen und der vorläufige Zulassungsnachweis gut sichtbar im Fahrzeug anzubringen.
Der Versand der Zulassungsunterlagen erfolgt im Anschluss postalisch.
Mit dem Ablauf des Tages der Erstzulassung wird das Fahrzeug automatisiert außer Betrieb gesetzt.
§ 28 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- ZB II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode
- Für Privatpersonen: Registrierung über BundID mit Personalausweis/elektronischem Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
- Für juristische Personen: Registrierung über das Organisationskonto des Bundes mit ELSTER-Zertifikat
21,90 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.1: Zulassungen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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