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Amtsärztliche Stellungnahme für eine Niederlassungserlaubnis
Kurzbeschreibung
Nach schriftlicher Aufforderung durch die Ausländerbehörde wird im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes eine amtsärztliche Stellungnahme
für eine Niederlassungserlaubnis erstellt.
Beschreibung
Für die Niederlassung, also dem unbefristeten Aufenthaltstitel, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich
(siehe u.a. § 9 Aufenthaltsgesetz). Amtsärztlich erfolgt im Einzelfall die Prüfung der
Voraussetzungen auf gesundheitlicher Basis (Frage nach körperlichen, geistigen oder seelischen
Erkrankungen).
Es wird auch begutachtet, ob Teilnahmefähigkeit an Sprach- oder Integrationskursen besteht.
Ärztliche Berichte und Befunde aus medizinischer Behandlung ; falls vorliegend : Nachweis
Schwerbehinderung; Pflegegutachten .
Es erfolgt in der Regel eine amtsärztliche Untersuchung.
Die Begutachtung ist kostenpflichtig. Kosten je nach zeitlichem Aufwand (aktuell 84,00 Euro pro
Stunde)
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 6.2.1: Amtsärztlicher Dienst
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1650 - Fax:
05241 85-1717 - E-Mail:
abt62@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1650
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E-Mail: s.cordes@kreis-guetersloh.de
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