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Tierarzneimittel: Tierärztliche Hausapotheke

Kurzbeschreibung

Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh ist für die Überwachung des Erwerbs, der Abgabe und der Anwendung von Tierarzneimitteln aller am Tierarzneimittelverkehr beteiligten Personen zuständig.

Dazu gehören

  • Tierhalter, insbesondere Halter von der Lebensmittelgewinnung dienender Tierarten
  • Praktizierende Tierärzte
  • Tierheilpraktiker
  • Einzelhändler freiverkäuflicher Tierarzneimittel (Zoofachgeschäfte, Landhandel)

 

Beschreibung

Bevor ein Tierarzt den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke aufnimmt, muss er dies bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung nach § 79 Absatz 1 i.V.m. Absatz 2 Tierarzneimittelgesetz anzeigen.

In der Anzeige sind die Anschrift der Betriebsstätte, die Art der Tätigkeit und der Name des verantwortlichen Tierarztes mitzuteilen. Auch nachträgliche Änderungen in Bezug auf die anzeigepflichtige Tätigkeit sind unverzüglich mitzuteilen.

Beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde des für die TÄHA verantwortlichen Tierarztes.

Anzeige bis 01.03. vor Aufnahme der Tätigkeit

Das Ausstellen einer Bescheinigung über die TÄHA ist gebührenpflichtig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen