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Tierarzneimittel: Tierimpfstoffe

Kurzbeschreibung

Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh ist für die Überwachung des Erwerbs, der Abgabe und der Anwendung von Tierarzneimitteln aller am Tierarzneimittelverkehr beteiligten Personen zuständig.

Dazu gehören

  • Tierhalter, insbesondere Halter von der Lebensmittelgewinnung dienender Tierarten
  • Praktizierende Tierärzte
  • Tierheilpraktiker
  • Einzelhändler freiverkäuflicher Tierarzneimittel (Zoofachgeschäfte, Landhandel)

 

Beschreibung

Ein Tierarzt muss die erstmalige Abgabe eines Tierimpfstoffes an einen im Kreis Gütersloh ansässigen Tierhalter der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Vorlage des Anwendungsplans nach § 44 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Tierimpfstoff-Verordnung und der Angabe der Anschrift des Tierhalters schriftlich oder elektronisch anzeigen.

Die wiederholte Abgabe des Mittels ist erneut anzuzeigen, soweit sie in einem Kalenderjahr erfolgt, in dem der Tierarzt noch keine Abgabe dieses Mittels an den Tierhalter vorgenommen hat. In diesen Fällen bedarf es keiner erneuten Vorlage eines Anwendungsplans.

Der Tierhalter, der die Tierimpfstoffe anwendet, hat dies unverzüglich in einem „Impfkontrollbuch“ zu dokumentieren. Es müssen die Bezeichnung und Chargenbezeichnung sowie die vom Tierarzt bezogene Menge des Impfstoffs, der Zeitpunkt der Anwendung sowie die Art, die Anzahl und die nähere Bezeichnung der Tiere, an denen das Mittel angewendet worden ist und der Name der Person, die die Anwendung durchgeführt hat aufgezeichnet werden.

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