Fahrerbescheinigung
Kurzbeschreibung
Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.
Beschreibung
Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass ein Güterkraftverkehrsunternehmen seine Fahrer rechtmäßig beschäftigt.
Einen Antrag auf Fahrerbescheinigung kann nur ein Unternehmen mit einer gültigen EG-Lizenz bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh stellen.
- EG-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) des Unternehmens
 - Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
 - Sozialversicherungsnachweis des Fahrpersonals
 - Aufenthaltsgenehmigung des Fahrpersonals
 - Pässe des Fahrpersonals
 - Führerscheine des Fahrpersonals
 
120 €
Zahlungsart
Überweisung
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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                                            Verkehrslenkung (2.2.4)
                                            
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- Herzebrocker Straße 140
 - 33334 Gütersloh
 - Adresszusatz:
Bauteil 7 
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- Telefon:
05241 85-1200 - Fax:
05241 85-31200 - E-Mail:
verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de 
 - Telefon:
 
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