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Fahrerbescheinigung
Beschreibung
Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.
Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass ein Güterkraftverkehrsunternehmen seine Fahrer rechtmäßig beschäftigt.
Einen Antrag auf Fahrerbescheinigung kann nur ein Unternehmen mit einer gültigen EG-Lizenz bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh stellen.
- EG-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) des Unternehmens
- Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
- Sozialversicherungsnachweis des Fahrpersonals
- Aufenthaltsgenehmigung des Fahrpersonals
- Pässe des Fahrpersonals
- Führerscheine des Fahrpersonals
120 €
Zahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EWG) Nr. 881/92
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 2.2.4: Verkehrslenkung
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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- Telefon:
05241 85-1200 - Fax:
05241 85-31200 - E-Mail:
verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-1265
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E-Mail: s.kunter@kreis-guetersloh.de
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