Gurt- und Helmbefreiung
Kurzbeschreibung
In Ausnahmefällen kann von der generellen Verpflichtung, sich im Straßenverkehr anzuschnallen bzw. einen Motorradhelm zu tragen, befreit werden.
Beschreibung
Dazu ist von einem Arzt zu bescheinigen,
- dass eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist und
 - für welchen Zeitraum genau die gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen.
 
Die Ausnahmegenehmigung ist mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.
Ausnahme:
Antragsteller mit Wohnort in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl stellen den Antrag bei der jeweiligen Stadtverwaltung.
Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Antrag kann per Post, per E-mail (Parkausweise_Schwerbehinderte@kreis-guetersloh.de) oder Fax gestellt werden.
Hinweis zur Gurtverlängerung:
In bestimmten Fällen (z.B. Befestigung eines Kindersitzes ohne Isofix-Aufnahme) kann eine Gurtverlängerung erforderlich sein.
Nähere Informationen, auch zum Eintrag im Fahrzeugschein, erhalten Sie z. B. beim TÜV Nord.
- Antrag
 - Ärztliche Bescheinigung
 
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 
                                            Verkehrslenkung (2.2.4)
                                            
- 
                                                        
- Herzebrocker Straße 140
 - 33334 Gütersloh
 - Adresszusatz:
Bauteil 7 
 - 
                                                        
- Telefon:
05241 85-1200 - Fax:
05241 85-31200 - E-Mail:
verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de 
 - Telefon:
 
 - 
                                                        
 
Zuständige Kontaktpersonen
- 
    
    
- 
                                    
Position: Vorzimmer
 - 
                                    
Telefon: 05241 85-2007
 - 
                                    
E-Mail: s.anton@kreis-guetersloh.de