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Wärmepumpen
Beschreibung
Sie wollen eine Wärmepumpe errichten?
Für die Nutzung der Erdwärme benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen müssen.
In Wasserschutzgebieten (Zone III) werden erhöhte Anforderungen an die Anlagen und deren Errichtung gestellt. In den Zonen I, II, III und IIIa sind Erdwärmesonden grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.
Betrieb und Qualitätssicherung
Zur Sicherstellung, dass die Belange des Grundwasserschutzes beim Bau und Betrieb der Anlage berücksichtigt werden, sind folgende Hinweise zu beachten:
- Anforderung nach LANUV-Arbeitsblatt 39
- Mit der Erschließung der Wärmequelle dürfen nur Bohrfirmen beauftragt werden, die im Besitz der DVGW-Bescheinigung W 120 oder vergleichbarer Qualifikation sind.
- Die für die Bohrung verantwortliche Person der Baufirma muss während der Bohrarbeiten auf der Baustelle anwesend sein und mindestens die Eignungsprüfung nach DIN EN ISO 2247 für Bohrgeräteführer oder eine vergleichbare Ausbildung nachweisen können.
- Durch eine geeignete Druckprüfung der Anlage ist sicherzustellen, dass mögliche auftretende Leckagen sofort erkannt und die Anlage mittels automatischer Abschaltung außer Betrieb genommen wird.
- Die Anlage sollte regelmäßig durch eine geeignete Fachfirma überprüft und gewartet werden.
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Zuständige Einrichtungen
- 4.4.1: Untere Wasserbehörde
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Fax:
05241 85-2650 - E-Mail:
untere.wasserbehoerde@kreis-guetersloh.de
- Fax:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2610
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E-Mail: ad.mueller@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-2601
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E-Mail: m.hagenkord@kreis-guetersloh.de
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