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Schülerfahrkosten

Kurzbeschreibung

Der Kreis Gütersloh ist Träger verschiedener Schulen im Kreis Gütersloh. Als Schulträger ist der Kreis Gütersloh nach der Schülerfahrkostenverordnung verpflichtet, Fahrkosten für die Schülerinnen und Schüler seiner Schulen zu tragen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Beschreibung

Kreiseigene Schulen

Die Hinweise beziehen sich ausschließlich auf die kreiseigenen Schulen. Kreiseigene Schulen

Für die Schülerinnen und Schüler der kreiseigenen Förderschulen gelten zum Teil besondere Regelungen.

Zum Thema Schülerfahrkosten sind zwei Info - Flyer (1 Flyer für Schüler*innen der kreiseigenen Schulen - außer  Berufskollegs -  und 1 Flyer für die kreiseigenen Berufskollegs) erstellt worden, die in den Schulbüros oder beim Kreis Gütersloh angefordert werden können. Außerdem können die Flyer als Pdf - Datei heruntergeladen werden.

Anträge auf Ausstellung eines Schulweg- oder Schülermonatstickets werden beim Kreis Gütersloh online über die Webanwendung "Schülerfahrkosten online" beantragt. Ein Papierantrag entfällt damit. Schüler*innen der Berufskollegs beantragen ihre Tickets halbjährlich, Schüler*innen der anderen Schulen beantragen diese in jährlichem Rhythmus.

 

Schülerspezialverkehr (Schulbusse für Förderschulen)

Schülerinnen und Schüler der Primarstufen der Förderschulen des Kreises Gütersloh werden i.d.R. im Rahmen eines Schülerspezialverkehrs befördert. Für Schüler*innen der Förderschulen mit dem Förderbedarf Sprache und Lernen wird hierfür vorausgesetzt, dass eine Anspruchsvoraussetzung nach der Schülerfahrkostenverordnung (z.B. Schulweg weiter als 2 km) vorliegt.

Zur Durchführung dieses Schülerspezialverkehrs wird i.d.R. nach europaweiter Ausschreibung ein Beförderungsunternehmen mit der Beförderung der Schüler*innen einer Schule beauftragt. Der Kreis Gütersloh legt dabei auch Wert  auf die Qualität der Beförderung. Die beauftragten Unternehmer setzen in der Regel neue bzw. neuwertige Fahrzeuge mit. max. 9 Sitzen ein, die Platz für max. 7 Schülerinnen und Schüler, Fahrer und Beifahrer bieten. Die Fahrzeit der Schüler*innen darf 1 Stunde je Weg nicht überschreiten. Das Fahrpersonal ist zu einem respektvollen und freundlichen Umgang mit den Schüler*innen verpflichtet. In Ausnahmefällen können auch größere Fahrzeuge eingesetzt werden.

Die Schülerinnen und Schüler werden morgens von ihrer Wohnung abgeholt und mit weiteren Schülerinnen und Schülern zur Schule gefahren. Nach Schulschluss erfolgt dann die entsprechende Rückbeförderung.

Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig über die Fahrzeiten ihres Kindes informiert.

Die Teilnahme am Schülerspezialverkehr ist freiwillig. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen sich jedoch an gewisse disziplinarische Regeln halten. In besonderen Fällen können Schülerinnen und Schüler vom Schülerspezialverkehr ausgeschlossen werden. In diesen Fällen sind die Erziehungsberechtigten zur Beförderung ihres Kindes verpflichtet. Eine Kostenerstattung durch den Kreis Gütersloh erfolgt in einem solchen Fall nicht.

Für die Erziehungsberechtigten hat der Kreis Gütersloh ein Merkblatt erstellt, in dem alle Notwendigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Schülerspezialverkehr erforderlich sind, zusammen gefasst sind. Das Merkblatt können Sie unter Downloads herunterladen.