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Anmeldung und Beratung der Prostituierten

Kurzbeschreibung

Personen, die als Prostituierte tätig werden möchten, haben dies vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der jeweiligen Behörde des Ortes, wo die Person die Prostitution vorwiegend ausüben möchte.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit hat diese Aufgaben die Stadt Bielefeld übernommen.

Prostituierte, die überwiegend im Kreis Gütersloh tätig sind, melden sich somit bei der Stadt Bielefeld an. Dort erfolgt auch die gesetzlich vorgeschriebene gesundheitliche Beratung sowie ein Informations- und Beratungsgespräch.

Beschreibung

Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen – Prostituiertenschutzgesetz – in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist unter anderem die Pflicht zur Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung eingeführt worden. Weiterhin muss die Behörde bei der Anmeldung ein Informations- und Beratungsgespräch durchführen.

Zur Anmeldung ist unter anderem ein Nachweis über die Durchführung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich. Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen.

Folgende Aufgaben hat die Stadt Bielefeld für die Kreise in Ostwestfalen Lippe, somit auch für den Kreis Gütersloh, übernommen:

  • Anmeldung der Prostituierten,
  • gesundheitliche Beratung sowie
  • Führen eines Informations- und Beratungsgesprächs.

Eine Anmeldung und Beratung bei dem Kreis Gütersloh ist nicht möglich. Ihre Anmeldung müssen Sie persönlich bei der Stadt Bielefeld vornehmen.

Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer: 05 21 / 51 -50 72, - 50 73 oder -50 74 einen Termin zur Anmeldung. Nähere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Bielefeld

 

 

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