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Brandschutz (vorbeugend)
Kurzbeschreibung
Der Kreis Gütersloh verfügt über eine Brandschutzdienststelle, die für den gesamten Kreis Gütersloh zuständig ist. Ausgenommen sind die Städte Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück, die jeweils eine eigene Brandschutzdienststelle vorhalten.
Beschreibung
Das Aufgabengebiet der Brandschutzdienststelle umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche, in denen die Brandschutzingenieure des Kreises Sie beraten können:
- Mitwirkung bei den von den kreisangehörigen Gemeinden und Städten durchzuführenden Brandverhütungsschauen. Brandverhütungsschauen müssen in regelmäßigen Zeitabständen von längstens 6 Jahren durchgeführt werden und dienen der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen. In den Fragen des organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutzes können Sie sich an die Brandschutzingenieure wenden. Über die Durchführung der Brandschau und Behebung der Mängel entscheidet die zuständige Gemeinde/Stadt, ggf. in Verbindung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
- Abgabe von brandschutztechnischen Stellungnahmen in baurechtlichen Genehmigungsverfahren gegenüber den Baugenehmigungsbehörden der Städte Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl sowie des Kreises Gütersloh selbst, aber auch gegenüber staatlich geprüften Sachverständigen für baulichen Brandschutz. Außerdem wird die Brandschutzdienststelle bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen beteiligt.
- Außerdem beraten Sie die Brandschutzingenieure des Kreises in allen sonstigen Fragen des vorbeugenden und feuerwehrtechnischen Brandschutzes bezüglich der Brandverhütung, Löschwasserversorgung, Feuerwehrflächen, Rettungswege (Anleitern), Brandschutzeinrichtungen.
Öffnungszeiten der Brandschutzdienststelle:
DI und DO
08.00 - 12.00 Uhr
Vorherige Terminabsprache erbeten.
Onlinedienstleistung
Downloads
- Tipps für eine sichere Advents- und Weihnachtszeit
- Was tun, wenn es brennt?
- Löschwasserversorgung im Außenbereich
- Maßnahmen bei Überschreitung der Hilfsfristen des Brandschutzbedarfsplanes
- Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen
- Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen
- Merkblatt Brandschutz in der Bauleitplanung
Zuständige Einrichtungen
- 6.3.1: Verwaltung, Brand- und Katastrophenschutz
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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